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Woran Sie unbedingt denken sollten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden.
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- das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen)
- bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
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nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
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dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger damit beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
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möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.
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Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
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